Residence Wiesenhof AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

An- und Abreise:
Am Anreisetag stehen Ihnen die Wohnungen ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer Anreise nach 19.00 Uhr bitten wir Sie, uns Bescheid zu geben.
Am Abreisetag bitten wir Sie, die Wohnung bis 09.30 Uhr freizugeben.

Preise und Ortstaxe:
Die Preise verstehen sich für die Ferienwohnung für die angegebene Anzahl der Personen ab 3 Übernachtungen.
Für jede weitere Person und Tag im selben Apartment berechnen wir einen Aufpreis.
Eine Reservierung erhält Gültigkeit, wenn sie von Seiten der Residence Wiesenhof schriftlich bestätigt wurde.
Für alle Personen ab 14 Jahren wird eine Ortstaxe in Höhe von 2,90 pro Person und Tag, erhoben, welche nur vor Ort bezahlt werden kann.

Zahlungsmöglichkeiten:
Sie können Ihren Aufenthalt bis zu einem Betrag von Euro 4.999,00 in bar bezahlen; mittels Überweisung vor oder während Ihres Aufenthaltes.
Wir akzeptieren auch EC- oder Kreditkarten VISA/Mastercard (bitte mit Ihrer Bank vorab das Auslandslimit abklären).

Stornierung:
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex zu (Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I des Konsumentenschutzkodex GvD 206/2005). Dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein:
Bei Stornierung von 6 Wochen bis 21 Tage vor Urlaubsantritt berechnen wir 50 % des vereinbarten Wohnungspreises. Ab 20 Tagen vor Urlaubsantritt,
bei Nichtankunft, bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise werden die gebuchten Tage in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung der Wohnung wird das „Angeld zur Bestätigung“ nicht zurückerstattet.
Bei Stornierung wegen Krankheit gewähren wir nach Vereinbarung die Möglichkeit, das
Angeld für einen späteren Urlaub in unserem Haus mit einem Mindestaufenthalt von 6 Tagen zu verrechnen. 2 Jahre ab dem Stornierungsdatum verfällt jeglicher Anspruch.


Wie empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


Guest Pass Südtirol:

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass
(in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.

Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

Haus, Hallenbad, Freizeiteinrichtung usw.
Im Wohnungspreis inbegriffen sind Strom, Heizung und Parkplatz.
Die Benützung des Hallenbades und der Freizeiteinrichtungen wie Saunaanlagen, Kinderspielzimmer und Aufenthaltsräume ist für unsere Hausgäste frei zugänglich (die Benützung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr).

Rauchen:
In den Ferienwohnungen und in öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen nicht gestattet.

Hunde:
Werden auf Anfrage und gegen Bezahlung in einigen Wohnungen im Stammhaus aufgenommen, sofern sie sauber, ruhig und wohlerzogen sind. Hunde müssen im Gebäude und außerhalb an der Leine geführt werden.


Preise und Angaben werden sorgfältig und mehrmals kontrolliert. Druckfehler und Änderungen vorbehalten.

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